Wanderungen Rechtliches

 Gefahrenhinweis, Versicherungen

• Die Teilnahme an allen Veranstaltungen und Aktivitäten erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.

• Auf Wanderungen können Gefahrensituationen (z.B. durch Witterungsbedingungen, ungenügende Ausrüstung, gefährliche Wegabschnitte) entstehen, die Gesundheit, Leib und Leben gefährden. Die Teilnehmer erklären bei der Anmeldung bzw. durch die Teilnahme an Veranstaltungen des WumS, dass sie sich den Risiken des Wandersports bewusst sind, sich entsprechend vorsichtig verhalten und Fehlverhalten anderer ansprechen.

• Alle Teilnehmer benötigen eine gültige Krankenversicherung. Bei Veranstaltungen im Ausland ist eine entsprechend gültige Auslandskrankenversicherung erforderlich.

• Es besteht kein Versicherungsschutz über den WumS. Teilnehmer an Veranstaltungen sollten eine Haftpflicht- sowie eine Unfallversicherung inkl. Bergungs- und Transportkosten abschließen.

 

Allgemeine Regeln für Wanderveranstaltungen

• Die Ausrüstungsstandards müssen eingehalten werden. Die Wanderleiter und der Vorstand sind berechtigt, Personen bei Verstößen gegen die Ausrüstungsstandards von der Teilnahme der Veranstaltung auszuschließen.

• Wanderleiter führen Kleingruppen über die Dauer der gesamten Wanderung. Auch wenn Wanderungen durch Wanderleiter geführt sind, ist jeder Teilnehmer an sämtlichen Veranstaltungen des WumS für seine persönliche Sicherheit selbst verantwortlich.

• Zweifel an Entscheidungen des Wanderleiters, eigenes Unwohlsein oder sonstige Unzufriedenheit sollten sofort beim Wanderleiter angesprochen werden.

• Teilnehmer sollten sich nicht zu weit von der Gruppe entfernen.

• Teilnehmer müssen auf spontane Wetteränderungen eingestellt sein.

• Teilnehmer müssen in einem Zustand erscheinen, in dem es möglich ist zu wandern.

• Teilnehmer sind respektvoll gegenüber Mitwanderern, Fremden und der Natur.

 

Ausrüstungsstandards

Folgend sind Ausrüstungsstandards festgelegt. Für jede Wanderung werden die Ausrüstungsstandards vorher festgelegt.

Die Standards dienen der Sicherheit der gesamten Gruppe, z.B. in unzugänglichen Regionen und bei unvorhergesehenen Ereignissen wie z.B. plötzlichem Extremwetter.

 

Ausrüstungsstandards für flache Gebiete

• Schuhe: Gute Schuhe wie Sport-, Trekking- oder Wanderschuhe.

Nicht zulässig: Flip-Flops, Sandalen, Sneakers, Halbschuhe oder sämtliches anderes leichtes Schuhwerk. Auch in flachen Regionen kann es zu schwierigen oder unwegsamen Abschnitten der Wege kommen (Querfeldeinpassagen).

• Kleidung: Wir empfehlen eine lange Schnelltrockenhose (schützt die Beine bei Querfeldeinpassagen und bei Regen), Sportshirts und eine regendichte Jacke.

Im Winter sind zudem eine Winterjacke, Mütze und Handschuhe erforderlich.

• Verpflegung: Genügend Essen für einen langen Tag, der bis in die späten Abendstunden gehen kann. Mindestens 1,5 Liter Wasser.

 

Ausrüstungsstandards für Mittelgebirge

• Schuhe: Trekking- oder Wanderschuhe.

Nicht zulässig: Sportschuhe oder anderes leichtes Schuhwerk. In Mittelgebirgen ist neben Querfeldeinpassagen auch mit sehr steilen, schwierigen, rutschigen und unwegsamen Abschnitten der Wege zu rechnen. Daher werden aus Sicherheitsgründen Wanderschuhe mit dicker Sohle und ausreichend hohem Schutz vor Umknicken ausdrücklich empfohlen.

• Kleidung: Regendichte Kleidung, insbesondere eine Schnelltrockenhose bzw. ein regendichter Überzug sowie eine Regenjacke sind Pflicht. Jeans sind nicht zugelassen.

Im Winter sind zudem eine Winterjacke, Mütze und Handschuhe erforderlich. Außerdem muss eine Extraschicht mitgenommen werden, um ein Auskühlen vor allem bei Pausen zu vermeiden (Zwiebelprinzip).

• Verpflegung: Genügend Essen für einen langen Tag, der bis in die späten Abendstunden gehen kann. Außerdem muss Notfallnahrung z.B. in Form von einigen Energieriegeln mitgebracht werden. Mindestens 2 Liter Wasser oder sonstige Getränke.

 

Datenschutz

• Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass notwendige personenbezogene Daten über ein Anmeldeformular erhoben, elektronisch unverschlüsselt übertragen, gespeichert und im Rahmen der Organisation der Veranstaltung genutzt und verarbeitet werden. Vorname und Routenwahl werden in der Anmeldeliste für Mitglieder sichtbar veröffentlicht. Die Organisatoren der Veranstaltung (u.A. die Wanderleiter) erhalten darüber hinaus weitere Daten wie den Nachnamen, die Routenwahl, den Mitgliederstatus und die freiwillig übermittelten Telefonnummern. Bei Wanderfahrten werden alle zusätzliche erhobenen Daten wie Emailadressen, angegebene Präferenzen etc. innerhalb des Vorstands weitergegeben. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht.

• Die Daten werden über Listen erhoben und verarbeitet, die auf Cloud-Diensten wie Dropbox oder Google Forms, Google Mail oder Google Drive beruhen. Cloud-Dienste könnten Daten an Dritte übertragen, soweit Dritte diese im Auftrag des Cloud-Dienstes verarbeiten.

• Die aktuelle Datenschutzerklärung kann über die Website heruntergeladen werden.

 

Anmeldeformalitäten, Vertragsschluss und Haftungsbeschränkung

• Durch die Anmeldung zu einer Wanderung und der Annahme durch den EDI wird formal ein Vertrag zwischen Teilnehmer und EDI geschlossen.

• Die Anmeldung zu den Veranstaltungen des EDI erfolgt elektronisch über Anmeldeformulare auf der EDI-Webseite. Jeder Teilnehmer muss sich einzeln und in eigenem Namen anmelden.

• Die Anmeldung allein begründet kein Vertragsverhältnis und berechtigt noch nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung. Maßgebend ist die Bestätigung durch den EDI, die in der Regel per Email versandt wird.

• Haftungsbeschränkung: Bei verursachten Schäden haftet der Verein bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Verein und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

• Sind mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden, werden die Plätze nach dem Prinzip „first come first served“ vergeben. Personen, die keinen Platz erhalten haben, werden in chronologischer Reihenfolge auf einer Warteliste erfasst. Freiwerdende Plätze werden in entsprechender Reihenfolge nachbesetzt.

• Wanderer müssen pünktlich am bekannt gegebenen Treffpunkt erscheinen. Zu spät kommende Teilnehmer sollen sich telefonisch melden, um zu vermeiden, dass sie zurückgelassen werden.

 

Rücktrittsrichtlinie

• Sollte ein angemeldeter Teilnehmer nicht mehr an einer Veranstaltung teilnehmen können, muss er seinen Rücktritt bis spätestens 24h vor dem Startzeitpunkt per Email dem EDI erklären, damit der Platz weitervermittelt werden kann. Bei Wahrung der Rücktrittsfrist gilt der Vertrag als aufgehoben.

• Eine kurzfristige Absage innerhalb von 24h vor der Wanderung ist nur in besonderen Fällen (z.B. Krankheit) möglich. Bei einer kurzfristigen Absage wird versucht, den Platz noch weiterzuvermitteln. Ist eine Weitervermittlung unter vertretbarem Aufwand nicht erfolgreich, ist der Teilnehmer trotz Absage zum Ersatz der Aufwendungen, insbesondere der Fahrtkostenpauschalen, verpflichtet.

• Bei unangekündigtem Nichterscheinen, verspätetem Eintreffen am Treffpunkt, oder Ausschluss wegen Verstoß gegen die Ausrüstungsstandards ist der Teilnehmer zum Ersatz der Aufwendungen, insbesondere der Fahrtkostenpauschalen, verpflichtet. Sagt ein Teilnehmer häufiger kurzfristig ab, kann er zeitlich befristet von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen werden.

• Der Rücktritt von einer Mehrtagesfahrt entbindet nicht von der Pflicht des Ersatzes bereits durch den EDI getätigter Aufwendungen bzw. nicht mehr kündbarer Leistungen von Dritten (z.B. Übernachtungsentgelder, Tickets).

• Der Teilnehmer hat in den drei oben genannten Fällen das Recht, den Nachweis zu erbringen, dass der Schaden nicht oder nicht in voller Höhe eingetreten oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Absagen von Veranstaltungen

• Der EDI hat das Recht, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen oder zu ändern, wenn ein dringender Grund vorliegt. Dies kann z.B. durch die Erkrankung eines Wanderleiters, Extremwetter, Probleme mit den Transportmitteln bedingt sein. Eine Absage oder Änderung der Veranstaltung erfolgt per Email.

• Teilnehmer haben bei Absagen ein gesondertes Rücktrittsrecht und bekommen ggf. bereits geleistete Veranstaltungsbeiträge erstattet.

• Durch eine dem Grund nach berechtigte Absage oder Änderung entsteht kein Anspruch auf eine Ersatzveranstaltung oder Schadensersatz.

 

Evangeliumsdienst für Israel e.V. (EDI)

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73751 Ostfildern

Telefon 0711 / 79 39 87

Telefax 0711 / 797 78 33

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